Die Fischerkartenbestimmung in Salzburg
 
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Wer in Österreich den Fischfang ausüben will, muss entweder im Besitz einer gültigen Fischerkarte oder einer Fischergastkarte sein. Mit dieser amtlichen Fischerkarte besteht nun die Möglichkeit eine Lizenz (Tageskarten oder Jahreslizenz) für das jeweilige Gewässer zu lösen. 

 

Grundsätzlich ist zu sagen, daß das Fischereirecht Landessache ist, und daher für jedes Bundesland Österreichs eine eigene amtliche Bewilligung sprich Fischerkarte zum Angeln notwendig ist.


Fischerkarte

Die Ausstellung der Jahresfischerkarten obliegt dem Landesfischereiverband unter folgenden Voraussetzungen:

* Vollendung des 12. Lebensjahres
* Nachweis der fischereilichen Eignung
* Kosten einmalig € 47,- (Gebühren und Abgaben), jedes weitere Folgejahr € 18,-

Bei der erstmaligen Bewerbung um eine Jahresfischerkarte hat der Bewerber den Nachweis der fischereifachlichen Eignung durch das Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung zu erbringen.

Der Nachweis der fischereifachlichen Eignung gilt auch als erbracht, wenn sich der Bewerber in einem anderen Bundesland oder Staat, einem gleichwertigen Eignungstest, unterzogen hat.

Fischergastkarte

Gastfischerkarten werden vom Bewirtschafter oder von durch den Landesfischereiverband dazu ermächtigten Ausgabestellen ausgegeben. Gastfischerkarten dürfen im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Fischwassers nur für Personen ausgegeben werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.

Gastfischerkarten sind, mit Geltung für die Dauer von zwei Wochen oder für einen Tag, erhältlich.

* Kosten für 1 Tag
Preis Neu seit 01.01.02: € 5,00 
* Kosten für 14 Tage
Preis Neu seit 01.01.02: € 10,00


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