Die Fischerkartenbestimmung in Kärnten

 

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Wer in Österreich den Fischfang ausüben will, muss entweder im Besitz einer gültigen Fischerkarte oder einer Fischergastkarte sein. Mit dieser amtlichen Fischerkarte besteht nun die Möglichkeit eine Lizenz (Tageskarten oder Jahreslizenz) für das jeweilige Gewässer zu lösen. 

Grundsätzlich ist zu sagen, daß das Fischereirecht Landessache ist, und daher für jedes Bundesland Österreichs eine eigene amtliche Bewilligung sprich Fischerkarte zum Angeln notwendig ist.


Fischerkarte

Diese Fischerkarte wird von der Bezirksverwaltungsbehörde unter folgenden Bedingungen ausgestellt.

  • Vollendung des 10. Lebensjahres

  • Nachweis der fischereilichen Eignung.

  • Kosten Erstausstellung € 45

  • Kosten für jedes weitere Folgejahr € 26

Fischergastkarten

Fischergastkarten gelten für das gesamte Landesgebiet und entweder für die Dauer einer Woche oder für die Dauer von vier Wochen gerechnet vom Tag der Weitergabe an den Fischergast.

* Vollendung des 10. Lebensjahres
* Kosten Fischergastkarte für eine Woche € 4
* Kosten Fischergastkarte für vier Wochen € 10


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